Kleinunternehmer-Regelung und trotzdem eine Umsatzsteuer-ID? So geht’s!
- Anni Krüll
- 16. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 16. Juni

Viele denken: Als Kleinunternehmer nach §19 UStG brauchst du keine Umsatzsteuer-ID – stimmt auch.
Aber: Du kannst trotzdem eine beantragen. Und in vielen Fällen solltest du das sogar!
Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?
Wenn du dich in Deutschland selbstständig machst und im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz hattest und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibst, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen (Quelle)
Das bedeutet:
Du erhebst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen.
Du führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
Du darfst keine Vorsteuer ziehen (also keine USt. beim Einkauf absetzen).
Du musst auf deinen Rechnungen einen Hinweis zur Anwendung der Regelung ergänzen.
Viele verwechseln das mit „ich hab nichts mit Umsatzsteuer zu tun“ – und wundern sich dann, warum Tools aus dem Ausland doch Probleme machen oder warum manche Geschäftskunden komisch reagieren.
Umsatzsteuer vs. Umsatzsteuer-ID – wo ist der Unterschied?
Kurz gesagt:
Umsatzsteuer: Die Steuer, die du auf Rechnungen ausweist (bzw. nicht, wenn du Kleinunternehmer bist).
Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.): Eine europaweit gültige Identifikationsnummer für dein Unternehmen – unabhängig davon, ob du Umsatzsteuer erhebst oder nicht.
👉 Du kannst also Kleinunternehmer sein UND trotzdem eine USt-ID haben.
Vorteile einer Umsatzsteuer-ID – auch für Kleinunternehmer
Gerade im Online-Business ist eine USt-ID sehr sinnvoll, z. B. wenn du:
Tools bei ausländischen Anbietern wie Canva, Notion, Zoom uvm nutzt.
mit Geschäftskunden im EU-Ausland zusammenarbeitest.
bei Kooperationspartnern als professionell wahrgenommen werden willst (du musst dann nicht deine private Steuernummer angeben!).
Rechnungen mit Netto-/Brutto-Aufschlüsselung brauchst.
Beispiel: Du buchst ein Tool für dein Business aus dem Ausland. Wenn du keine USt-ID hast, zahlst du einfach den Bruttopreis inkl. ausländischer Umsatzsteuer. Mit USt-ID kannst du das über das Reverse-Charge-Verfahren lösen – du zahlst netto und versteuerst im Inland (meist mit 0 Aufwand, da keine USt geschuldet wird, solange du Kleinunternehmer bist).
Warum ich von der Kleinunternehmerregelung meist abrate
Ganz ehrlich: Wenn du dein Business ernst meinst, kommst du eh irgendwann raus aus der Regelung – entweder, weil du mehr Umsatz machst oder weil du professioneller auftreten willst. Dann hast du das Thema sowieso vor der Brust.
Das Problem: Viele behalten ihre Preise bei, wenn sie umstellen. Beispiel:
Als Kleinunternehmer: 100 € Rechnungsbetrag = 100 € Einnahme.
Nach der Umstellung: Du musst 19 % USt abführen → bleiben dir nur ca. 84 €.
Oder du passt den Preis an → 119 € brutto = 100 € netto. Aber das fühlt sich für den Kunden plötzlich teurer an.
Viel klüger: Von Anfang an mit Umsatzsteuer kalkulieren. Auch wenn du sie (noch) nicht ausweist – dann bist du flexibel, wenn du umstellen musst.
Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-ID?
Ganz einfach – unabhängig von Unternehmensform oder Umsatzhöhe. Du brauchst:
Deine Steuernummer.
Eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern.
👉 Hier geht’s direkt zur Beantragung der USt-ID:🔗 https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html
Bearbeitungsdauer: meist ca. 1–2 Wochen. Die Nummer wird dir dann per Post geschickt.
Fazit
Auch als Kleinunternehmer macht eine Umsatzsteuer-ID Sinn – vor allem, wenn du digital arbeitest oder wachsen willst. Sie hilft dir bei:
der professionellen Außendarstellung
der Nutzung internationaler Tools
und der Vorbereitung auf die spätere Umstellung
Mein Rat: Hol dir gleich zu Beginn die Umsatzsteuer-ID. Dann bist du ready, wenn dein Business durchstartet 🚀
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