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Kleinunternehmer-Regelung und trotzdem eine Umsatzsteuer-ID? So geht’s!

Aktualisiert: 16. Juni




Viele denken: Als Kleinunternehmer nach §19 UStG brauchst du keine Umsatzsteuer-ID – stimmt auch.


Aber: Du kannst trotzdem eine beantragen. Und in vielen Fällen solltest du das sogar!









Was ist die Kleinunternehmer-Regelung?


Wenn du dich in Deutschland selbstständig machst und im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz hattest und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 € bleibst, kannst du die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzen (Quelle)

Das bedeutet:

  • Du erhebst keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen.

  • Du führst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.

  • Du darfst keine Vorsteuer ziehen (also keine USt. beim Einkauf absetzen).

  • Du musst auf deinen Rechnungen einen Hinweis zur Anwendung der Regelung ergänzen.


Viele verwechseln das mit „ich hab nichts mit Umsatzsteuer zu tun“ – und wundern sich dann, warum Tools aus dem Ausland doch Probleme machen oder warum manche Geschäftskunden komisch reagieren.



Umsatzsteuer vs. Umsatzsteuer-ID – wo ist der Unterschied?

Kurz gesagt:

  • Umsatzsteuer: Die Steuer, die du auf Rechnungen ausweist (bzw. nicht, wenn du Kleinunternehmer bist).

  • Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.): Eine europaweit gültige Identifikationsnummer für dein Unternehmen – unabhängig davon, ob du Umsatzsteuer erhebst oder nicht.

👉 Du kannst also Kleinunternehmer sein UND trotzdem eine USt-ID haben.



Vorteile einer Umsatzsteuer-ID – auch für Kleinunternehmer


Gerade im Online-Business ist eine USt-ID sehr sinnvoll, z. B. wenn du:

  • Tools bei ausländischen Anbietern wie Canva, Notion, Zoom uvm nutzt.

  • mit Geschäftskunden im EU-Ausland zusammenarbeitest.

  • bei Kooperationspartnern als professionell wahrgenommen werden willst (du musst dann nicht deine private Steuernummer angeben!).

  • Rechnungen mit Netto-/Brutto-Aufschlüsselung brauchst.


Beispiel: Du buchst ein Tool für dein Business aus dem Ausland. Wenn du keine USt-ID hast, zahlst du einfach den Bruttopreis inkl. ausländischer Umsatzsteuer. Mit USt-ID kannst du das über das Reverse-Charge-Verfahren lösen – du zahlst netto und versteuerst im Inland (meist mit 0 Aufwand, da keine USt geschuldet wird, solange du Kleinunternehmer bist).



Warum ich von der Kleinunternehmerregelung meist abrate


Ganz ehrlich: Wenn du dein Business ernst meinst, kommst du eh irgendwann raus aus der Regelung – entweder, weil du mehr Umsatz machst oder weil du professioneller auftreten willst. Dann hast du das Thema sowieso vor der Brust.

Das Problem: Viele behalten ihre Preise bei, wenn sie umstellen. Beispiel:

  • Als Kleinunternehmer: 100 € Rechnungsbetrag = 100 € Einnahme.

  • Nach der Umstellung: Du musst 19 % USt abführen → bleiben dir nur ca. 84 €.

  • Oder du passt den Preis an → 119 € brutto = 100 € netto. Aber das fühlt sich für den Kunden plötzlich teurer an.

Viel klüger: Von Anfang an mit Umsatzsteuer kalkulieren. Auch wenn du sie (noch) nicht ausweist – dann bist du flexibel, wenn du umstellen musst.



Wie beantrage ich eine Umsatzsteuer-ID?


Ganz einfach – unabhängig von Unternehmensform oder Umsatzhöhe. Du brauchst:

  • Deine Steuernummer.

  • Eine Registrierung beim Bundeszentralamt für Steuern.


Bearbeitungsdauer: meist ca. 1–2 Wochen. Die Nummer wird dir dann per Post geschickt.



Fazit

Auch als Kleinunternehmer macht eine Umsatzsteuer-ID Sinn – vor allem, wenn du digital arbeitest oder wachsen willst. Sie hilft dir bei:


  • der professionellen Außendarstellung

  • der Nutzung internationaler Tools

  • und der Vorbereitung auf die spätere Umstellung


Mein Rat: Hol dir gleich zu Beginn die Umsatzsteuer-ID. Dann bist du ready, wenn dein Business durchstartet 🚀


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